Yogakurse und Einzelstunden finden
nur noch nach telefonischer Vereinbarung statt.
Die Yogakurse erfüllen die Qualitätskriterien
"Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbandes § 20 Abs. 1 SGB V
und erlauben die Anerkennung durch die Krankenkassen.